Die Stiftung in Liechtenstein


Ein lebendes Testament

Die Stiftung nach liechtensteiner Recht ist für viele Zwecke eine ideal Rechtsform.

 


Der Bogen möglicher Anwendungen reicht von der Eröffnung eines anonymen Kontos bis hin zur komplizierten Nachfolgeregelung.

 

Sie ist besonders geeignet für Anleger, die ihr Vermögen einerseits vor hohen Steuern schützen und bestmöglich erhalten wollen, anderseits aber jederzeit persönlich darüber verfügen möchten.

 

Da auf das Vermögen der Stiftung keine Erbschaftssteuer erhoben wird, bietet sie auch ideale Voraussetzungen für die Nachfolgeregelung.

 

Weiterführende Informationen und unsere Honorar Übersicht können Sie im geschützen Bereich einsehen. Die Zugangsdaten können Sie hier anfordern.

 

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