Firmengründungen in den USA


Gründung einer US Corporation

 

Bei der Gründung einer US Corporation arbeiten wir mit Anwälten und Steuerberater in den USA zusammen, die Erfahrungen seit über 30 Jahre mit Firmengründungen in den Vereinigten Staaten haben. Die Zusammenarbeit mit den Anwälten in den USA verläuft sehr professionell - was unsere Kunden sehr schätzen.

 

Welche Vorteile hat ein US Corporation für Europäer?

Die Vorteile sind zahllos. Im folgenden finden sie die wichtigsten:

 

Kosten: Eine amerikanische AG - auch eine mit hunderten von Milliarden autorisiertem Aktienkapital - kann man gründen ohne Einzahlung eines einzigen Cents. Dies ist ein Riesenvorteil gegenüber einer deutschen GmbH oder AG.

 

Anonymität: Auf Wunsch stellen wir einen Treuhandpräsidenten, der dem tatsächlichen Eigentümer eine notariell beglaubigte Generalvollmacht ausstellt.

 

Haftungsschutz: Jegliche Durchgriffshaftung ist ausgeschlossen. Der Aktionär einer deutschen AG haftet dagegen in vielen Fällen persönlich.

 

Buchführung und Bilanzbestimmungen: Eine U.S. Corporation hat keinerlei gesetzliche Buchführungs- und Bilanzpflicht, solange ihre Aktien nicht an der Börse gehandelt werden.

 

Rückwirkende Korrektur von Unterlassungs- oder sonstigen Sünden: Dies ist ein Ding der Unmöglichkeit in Deutschland. Mit einer bereits seit mehreren Jahren bestehenden Corporation bieten sich hier endlose Gestaltungsmöglichkeiten.

 

Steuerminderung: Die Steuern sind in den USA wesentlich niedriger. Es gibt keine Umsatz- oder Gewerbesteuer (es entfällt sogar die Geschenk- und die Erbschaftssteuer) und Insolvenzverschleppungen werden nicht verfolgt.

 

Neustart: Jeder, der einmal in der Vergangenheit Pech gehabt hatte und dem es nun verboten ist mit einer AG oder GmbH aufzutreten, bekommt einen problemlosen geschäftlichen Neustart mit einer unserer vorgegründeten Corporationen.

 

Kapital aus dem U.S. Markt: Nur mit einer amerikanischen Gesellschaft erhalten Sie Zugang zu fast 2000 Venture-Capital-Firmen und Millionen amerikanischen Kleinanlegern. Auch ein U.S. Börsengang ist kostengünstig.

 

Zweckgebundenheit: Die meisten US-Staaten verlangen eine zweckgebundene Eintragung unter dem U.S. Standard Industrial Code (der SIC hat 9611 Tätigkeitsklassifikationen). Wir werden nur in den Staaten Firmen gründen, wo dies nicht erforderlich ist.

 

Insolvenzverschleppungen werden nicht verfolgt (das ist kein Delikt in den USA), u.v.m.

 

Sprechen Sie uns an und wir werden sie gerne beraten, welche US Corporation zu ihnen passt.

 

Weiterführende Informationen und unsere Honorar Übersicht können Sie im geschützen Bereich einsehen. Die Zugangsdaten können Sie hier anfordern.

 

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