Der gläserne Bankkunde ist Realität


Das Bankgeheimnis in Deutschland ist seit 01. April 2005 aufgehoben.

 

Aktuell hat das Bundesverfassungsgericht die Kontenabfrage im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit bestätigt. Das Bankgeheimnis ist damit nahezu aufgehoben.
Finanzämter und Sozialbehörden (Arbeitsamt, Sozialamt etc.) können nun detailliert all Ihre deutschen Kontodaten abfragen.
Sie werden erst nach Abfrage über diese Maßnahme informiert, wenn überhaupt.

 

Das Schweizer Bankgeheimnis

 

Im Jahre 1935 führte die Schweiz das Bankgeheimnis ein. Dies sichert auch allen Schweizern eine solide Existens und ist damit in den eidgenössischen Wertvorstellungen tief verankert.

 

Strenge Aufsichtskontrolle

Alle in der Schweiz ansässigen Banken und Vermögensgesellschaften stehen unter ständiger Kontrolle, um den hervorragenden Ruf als Bankenland nicht zu gefährden. Die eidgenössische Bankenkommission (EBK) ist nicht zuletzt ein rigoroses Kontollorgan.

 

Vermittlung von GmbH / AG Neugründungen sowie Vermittlung bereits bestehender Unternehmen

 

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